170.
Brief
5.
September 2007
Ein Imker bringt es auf den Punkt: "Jedem Fragenden klingt es doch immer kräftig entgegen: Gentechnik ist ein Verbrechen an der Natur! Sie ist ein Anschlag auf die Gesundheit der Menschen auf ihre körperliche Unversehrtheit, auf ihre Selbstbestimmung! Die Konzerne zwingen die Landwirte in Abhängigkeit! Sie nötigen sie, ihre und nur ihre Produkte zu kaufen. Sie nehmen ferner den Artenschwund und nicht übersehbare Schäden in den Ökosystemen billigend in Kauf u.u.u.. Wenn all das hier angesprochene wirklich so ist, so dramatisch, so belastend und zerstörerisch, dann muß zwingend Anzeige erstattet werden. Das hätte eigentlich schon längst geschehen müssen! Warum kam es nicht dazu???" (db 9/2007, p. 24).
In den neuesten Science Review Letters kann man zu diesem Thema folgendes lesen: "Man hat immer an die Untersuchungen zur Biosicherheit in der EU und die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der EFSA, FDA, USDA geglaubt ohne sie zu hinterfragen. Wie in der englischen Ausgabe der Science Review Letters (2007, Vol. 6, Nr.156-159) dokumentiert, kommt das Rettende von dort, wo die ganze Katastrophe der Agrobiotechnologie ihren Anfang genommen hat - nämlich aus den Vereinigten Staaten. Unabhängige Wissenschaftler entlarven das Versagen der zuständigen Behörden und zeigen die wirklichen, für Natur und Umwelt und die Gesundheit des Menschen schädigenden Wirkungen der Gentechnik auf. Die zuständigen Behörden in den USA werden gerichtlich gezwungen, geheime Forschungsergebnisse zu veröffentlichen. Danach hätte nie ein gentechnisch verändertes Samenkorn im Freiland ausgesäht werden dürfen - weder zu wissenschaftlichen noch zu kommerziellen Zwecken. Erst recht hätten nie gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in die menschliche Nahrungskette gelangen dürfen. Nur durch kriminelle Machenschaften ist es in den USA und anderswo dazu gekommen, daß sich GMO nun in freier Wildbahn und in der menschlichen Nahrung wiederfinden. Die Verantwortlichen in den USA sind zum Teil zurückgetreten, entlassen oder immer noch an Ort und Stelle. Es wird wohl noch einige Zeit vergenen ehe jedem Einzelnen der Prozess gemacht und ihm die angemessene Strafe zuerkannt wird". (Science Review Letters (2007, Heft. 6, Nr.160)
Auch in Deutschland kann die Staatsanwaltschaft
ermitteln, zum Beispiel bei besonders zulassungsfreudigen Behörden
wie das Bundesamt für Verbraucherschutz (BLV). Diese Behörde,
die dem Landwirtschaftsministerium untersteht, hat alle Freisetzungen gentechnisch
veränderter Organismen (GVO) in Deutschland zu verantworten. Es sind
GVOs freigesetzt worden, die laut neuesten Untersuchungen nie hätten
freigesetzt werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft dürfte bei
dieser Behörde bald anfangen zu ermitteln, wenn ein Verfahren nicht
schon eingeleitet wurde.
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die Gesamtausgabe der Briefe erscheint in der Fachzeitschrift "Apikultur"